Schulische Integrationshilfe beim DRK Kreisverband Merzig - Wadern e.V.
Ansprechpartner
Herr
Dennis Mike
Tel: 06861 9349-24
d.mike@drk-merzig.de
Trierer Straße 148 K
66663 Merzig
Foto: P. Citoler / DRK e.V.
Eine Integrationshilfe ist eine Person, die Schülerinnen und Schülern mit seelischer, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung stundenweise oder während des gesamten Schulalltages begleitet. Die Hilfe ist auf die individuellen Bedürfnisse des Schülers/der Schülerin ausgerichtet und grundsätzlich in jeder Schulform möglich.Aufgaben und ZieleEine Integrationshilfe ermöglicht Kindern und Jugendlichen das gemeinsame Lernen und stellt sich auf die emotionale Lage des Schülers/der Schülerin ein um ihm situativ zur Seite zu stehen.Darüber hinaus: Ermöglichung der Teilhabe am SchulalltagAnsprechpartner für den SchülerUnterstützung bei der Umsetzung von LerninhaltenBegleitung bei lebenspraktischen Aufgaben (Essen, Ankleiden, Toilettengang etc.)Betreuung im schulischen Freizeitbereich (Pausen, Arbeitsgemeinschaften, Ausflügen)Steigerung der sozialen KompetenzenFörderung von EigenständigkeitFörderung von Kommunikation und InteraktionUnterstützung des Informationsflusses zwischen Schule und Elternhaus
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die ambulante Hilfe zur Erziehung umfasst Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien, die sich in herausfordernden Lebenssituationen befinden. Sie begleitet stundenweise Familien im Alltag und orientiert sich dabei an den individuellen Bedürfnissen aller Beteiligten.
Ziel ist es, die Lebenssituation zu stabilisieren, Ressourcen zu stärken und Familien nachhaltig zu entlasten.
Aufgaben und Ziele:
Die ambulante Hilfe zur Erziehung unterstützt Familien bei der Bewältigung und hilft dabei, positive Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Das Kindeswohl steht dabei Im Vordergrund.
Darüber hinaus:
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit
- Begleitung in Krisensituationen
- Förderung einer gelingenden Eltern- Kind- Interaktion
- Strukturierungsunterstützung im Alltag
- Hilfestellung in Kontakt mit Behörden und Institutionen
- Förderung der Selbständigkeit und Problemlösungskompetenzen
- Aktivierung familiärer Ressourcen und Netzwerke
- Soziale Gruppenarbeit
Kostenträger der ambulanten Unterstützung in der Erziehung
Der Antrag wird durch die Erziehungsberechtigten beim zuständigen Jugendamt gestellt. Nach der Bedarfsermittlung entscheidet das Jugendamt über die Bewilligung der Hilfeleistung. Die Kosten werden in der Regel vom Jugendamt getragen, sofern ein anerkannter Unterstützungsbedarf vorliegt.
Bei Interesse und Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf.
Haushaltsnahe Dienste
Haushaltsnahe Dienste sind Unterstützungsangebote für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Hilfe im Haushalt benötigen. Sie erfolgen über stundenweise Begleitung im Alltag und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen aller Beteiligten.
Das Ziel der haushaltsnahen Dienste ist, die Lebenssituation zu erleichtern, die Selbständigkeit zu erhalten und eine nachhaltige Entlastung im Alltag zu bieten.
Aufgaben und Ziele:
Wir bieten zuverlässige Unterstützung im Alltag und im häuslichen Umfeld. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Kundinnen und Kunden zu erhalten und gleichzeitig eine spürbare Entlastung im täglichen Leben zu ermöglichen.
Weitere Angebote:
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung (Reinigung, Ordnung und allgemeine Haushaltstätigkeiten)
- Begleitung bei Einkäufen sowie Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen
- Hilfe bei der Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
- Begleitung zu Arztterminen und bei Behördengängen
Kostenübernahme und Abrechnung:
Unsere Leistungen können im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Wir sind bei allen Pflegekassen zugelassen und anerkannt, sodass eine unkomplizierte und direkte Abrechnung über die entsprechenden Kostenträger möglich ist.
- Abrechnung über Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
- Nutzung der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
- Individuelle Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag
Bei Interesse und Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf.
Haushaltsnahe Dienste sind Unterstützungsangebote für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Hilfe im Haushalt benötigen. Sie erfolgen über stundenweise Begleitung im Alltag und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen aller Beteiligten.
Das Ziel der haushaltsnahen Dienste ist, die Lebenssituation zu erleichtern, die Selbständigkeit zu erhalten und eine nachhaltige Entlastung im Alltag zu bieten.
Aufgaben und Ziele:
Wir bieten zuverlässige Unterstützung im Alltag und im häuslichen Umfeld. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit unserer Kundinnen und Kunden zu erhalten und gleichzeitig eine spürbare Entlastung im täglichen Leben zu ermöglichen.
Weitere Angebote:
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Unterstützung bei der Haushaltsführung (Reinigung, Ordnung und allgemeine Haushaltstätigkeiten)
- Begleitung bei Einkäufen sowie Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen
- Hilfe bei der Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
- Begleitung zu Arztterminen und bei Behördengängen
Kostenübernahme und Abrechnung:
Unsere Leistungen können im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Wir sind bei allen Pflegekassen zugelassen und anerkannt, sodass eine unkomplizierte und direkte Abrechnung über die entsprechenden Kostenträger möglich ist.
- Abrechnung über Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
- Nutzung der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
- Individuelle Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag
Bei Interesse und Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf.
Schulische Integrationshilfe
Eine Integrationshilfe ist eine Person, die Schülerinnen und Schülern mit seelischer, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung stundenweise oder während des gesamten Schulalltages begleitet. Die Hilfe ist auf die individuellen Bedürfnisse des Schülers/der Schülerin ausgerichtet und grundsätzlich in jeder Schulform möglich.
Aufgaben und Ziele:
Ziel der Schulischen Integrationshilfe ist gleichberechtigte Teilhabe an Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, sowie deren selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Tagesablaufs in der Schule
Die Aufgaben ergeben sich aus den Bedarfen, Wünschen und Entwicklungsverläufen der Kinder und Jugendlichen.
Diese sind beispielsweise:
- Steigerung lebenspraktischer Fähigkeiten
- Steigerung der Motivations- und Konzentrationsfähigkeit
- Adäquater Umgang mit Belastungen
- Steigerung der Selbstständigkeit
- Orientierung und Organisation im Schulalltag
- Steigerung des Selbstwerts und Selbstbewusstseins
- Adäquater Umgang mit MitschülerInnen und LehrerInnen
- Erlernen von (gewaltfreien) Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien
Der Antrag auf eine schulische Integrationshilfe wird von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Kostenträger (Jugendamt bei seelischer oder Landesamt für Soziales bei körperlich/geistiger Behinderung) gestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Bei Interesse und Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, auf.
Familienunterstützender Dienst
Der Familienunterstützende Dienst begleitet, unterstützt und berät Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung. Ziel ist es, die individuelle Lebenssituation zu verbessern, die Selbstständigkeit zu fördern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.
Im Mittelpunkt stehen dabei stets die Bedürfnisse, Interessen und Möglichkeiten jedes Einzelnen. Die Unterstützung erfolgt individuell, bedarfsgerecht und flexibel – sowohl im häuslichen Umfeld als auch außer Haus. Gleichzeitig werden Angehörige im Alltag entlastet, Freiräume für Erholung geschaffen und das Familiensystem stabilisiert. Durch geeignete Angebote werden zudem soziale Kompetenzen sowie alltagspraktische Fähigkeiten gefördert. Gemeinschaft, Begegnung und gemeinsames Erleben stehen dabei im Vordergrund.
Aufgaben und Ziele:
- Begleitung, Unterstützung und Beratung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung
- Förderung der Selbstständigkeit und der sozialen Teilhabe
- Individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung im häuslichen Umfeld und außer Haus
- Entlastung der Angehörigen durch zeitweise Übernahme von Betreuungsaufgaben
- Begleitung zu Terminen (z. B. Arzt- oder Freizeittermine)
- Durchführung von Freizeitaktivitäten wie Spielen, Spaziergängen und Ausflügen
- Stundenweise Betreuung sowie Ferien- und Wochenendangebote
- Beratung und Information für Familien zu weiteren Unterstützungsangeboten
- Förderung von Gemeinschaft, Begegnung und gemeinsamem Erleben
Der Antrag wird von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Kostenträger gestellt, beispielsweise beim Landesamt für Soziales (bei körperlicher oder geistiger Behinderung), bei der Krankenkasse, über das Jugendamt gemäß § 35a SGB VIII oder als Selbstzahler.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner auf.
Der Antrag auf Integrationshilfe wird von den Erziehungsberechtigten beim zuständigen Kostenträger (Jugendamt oder Landesamt für Soziales) gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Wer ist Kostenträger?
Der Kostenträger hängt von der Art der Behinderung ab. Im Falle einer körperlichen, sprachlichen oder geistigen Behinderung ist dies das Landesamt für Soziales. Handelt es sich um eine seelische Behinderung, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die Integrationshilfe.
Kostenträger auf einen Blick
| Landesamt für Soziales | Jugendamt |
|---|---|
| körperliche Behinderung | seelische Behinderung |
| sprachliche Behinderung | Lernbehinderung |
| geistiger Behinderung |
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

